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Ausbildungsordnung

Ergänzende spezielle Ausbildung im Teilgebiet Gefäßchirurgie

Zielsetzung

Die Weiterbildung zum Additivfach Gefäßchirurgie soll Chirurgen ermöglichen, Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben, die sie befähigen, auf dem gesamten Gebiet der Gefässchirurgie in eigener Kompetenz sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich tätig zu sein.

Inhalt der Weiterbildung

Die Weiterbildung soll das gesamte Gebiet der Gefäßmedizin vermitteln:

  • Beherrschung von Rekonstruktionen degenerativer Erkrankungen sowie Verletzungen der supraaortalen Gefäße, der Aorta und ihren Ästen, der Beckenarterien, sowie der Arterien der oberen und der unteren Extremitäten;
  • Vertrautheit mit der Behandlung von irreversiblen Folgen arterieller Durchblutungsstörungen, welche nicht mehr rekonstruierbar sind (z.B. Sequestrektomie, kleine und große Gliedmassenamputationen und Rehabilitationsmaßnahmen;
  • Vertrautheit mit den Möglichkeiten und Grenzen indirekt hyperämisierender Maßnahmen (z.B. thorakale und lumbale Sympathektomie, Rückenmarksstimulation);
  • Behandlung akuter Venenthrombosen durch Thrombektomie und Thrombolyse;
  • Behandlung von Störungen des oberflächlichen Venensystems (Varikosis, Phlebitis), Behandlungen von Störungen des venösen Rückflusses und Rekonstruktion tiefer Venen, Behandlung des akuten und rezidivierenden Ulcus cruris;
  • Beherrschung des ganzen Optionsspektrums der Dialyse-Shunt-Chirurgie;
  • Kenntnis der primären und sekundären Lymphabflusstörungen und deren Prävention;
  • Kenntnis kongenitaler Angiodysplasien bzw. Malformationen bezüglich ihrer Pathophysiologie, Diagnostik und therapeutischen Möglichkeiten;
  • Vertrautheit mit den Möglichkeiten und Grenzen der modernen endovaskulären Techniken (Kathetertherapie, Endoprothetik);
  • Vertrautheit in der Zusammenarbeit mit Angiologen, Nephrologen, Neurologen und Radiologen.

Dauer der Weiterbildung

Die Weiterbildung in Gefäßchirurgie dauert 3 Jahre. Sie beinhaltet 4 Monate Gegenfach in der Angioradiologie.

Der Bewerber für das Additivfach Gefäßchirurgie muß den vorgeschriebenen Operationskatalog erfüllen, die vorgesehenen Fort- und Weiterbildungen sowie duplexsonographische Kurse vorweisen und ein Facharztgespräch absolvieren.

Operationskatalog

Der Operationskatalog erfordert 700 Punkte, die sich wie folgt zusammensetzen:

  • A = Assistenzen (1 Punkt)
  • B = Operationen, die unter Anleitung eines Facharztes für Gefäßchirurgie durchgeführt werden (3 Punkte)
  • C = Operationen ohne erfahrener Assistenz (2 Punkte)
Eingriffszahlen
  A B C
Carotis 15 15 10
Aorto-iliacal 15 15 15
Femoral 30 25 20
femoro-popliteal 15 15 10
femoro-distal 15 10 10
PTA 15 15 0
Venen 15 10 25
Ven. Rekonstruktion      
Varizen      
Andere 40 40 40
Embolektomie 10 10 10
Access Surgery 10 10 10
Amputationen 10 10 10
Varia 10 10 10

Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen

Der Kandidat muß die Teilnahme an 6 in- und ausländischen gefäßchirurgischen Jahrestagungen, Symposien oder Fortbildungskursen mit einem Total von ... CME Punkten nachweisen können.

Facharztgespräch

Das Facharztgespräch setzt sich aus drei Teilen zusammen:

  • Prüfung des Log-Buches (OP-Katalog, Curriculum, Weiterbildung)
  • Fallbesprechungen
  • Interpretation von wissenschaftlichen Arbeiten

Prüfungsberechtigt sind Leiter von Ausbildungsstätten (nicht der eigenen) sowie Inhaber des Europäischen Facharztdiploms.

Anforderungen im theoretisch-wissenschaftlichen Bereich

  • Kenntnisse der Epidemiologie, der Risikofaktoren und der Präventions-möglichkeiten der häufigsten Gefäßkrankheiten.
  • Kenntnis der Physiologie und Pathophysiologie von degenerativen und nicht-degenerativen Kreislauferkrankungen.
  • Kenntnis moderner klinischer Forschungsmethoden inkl. Statistik.
  • Fähigkeit, wissenschaftliche Arbeiten kritisch zu analysieren und zu interpretieren.
  • Prinzipien der Begutachtung.

Anforderungen im diagnostischen Bereich

  • Einwandfreie Kenntnisse von Definitionen in der Gefäßmedizin (z.B. European Consensus Committee und TASC Conference).
  • Anwendung und Interpretation nichtinvasiver Untersuchungen (Oszillographie, Dopplerdruckmessung, Laufbandergometrie, Plethysmographie, transkutane Sauerstoffmessung).
  • Anwendung und Interpretation der farbcodierten Ultrasonographie bei Erkrankungen von Arterien und Venen.
  • Beurteilung bildgebender Verfahren (z.B. Substraktionsangiographie, konventionelle Angiographie, Magnetresonanz-Tomographie, Computertomographie, Phlebographie, Lymphographie, nuklearmedizinischen Methoden).

Anforderungen im klinischen Bereich

  • Kenntnis der Physiologie und Pathologie des Herz-Kreislaufsystems, der Arterien, Venen und Lymphgefäße.
  • Beurteilung und Behandlung von akuten Verletzungen, Verschlüssen und Erkrankungen von Arterien und Venen.
  • Vertrautheit mit der Indikationsstellung der konservativen, der kathetertechnischen und der chirurgischen Therapie bei den häufigsten vaskulären Erkrankungen.
  • Vertrautheit mit der intraoperativen Kontrolluntersuchungen (z.B. Angiographie, Angioskopie, Flussmessung, neurologisches Monitoring).
  • Früherfassung und Behandlung postoperativer Komplikationen nach gefäßchirurgischen Eingriffen.
  • Konservative Behandlung arterieller und venöser Erkrankungen einschließlich der Lymphologie.
  • Kenntnisse der Physiologie und Pathologie der Blutgerinnung sowie der medikamentösen Beeinflussung der Blutgerinnung.

Anforderungen im operativen Bereich

  • Rekonstruktive Eingriffe an Arterien (Aorta, aortennahe und periphere Arterien), an Venen (zentral und peripher) und Rekonstruktion nach Gefäßverletzungen.
  • Maßnahmen zur Schaffung permanenter und/oder temporärer Zugangswege zum Gefäßsystem.
  • Techniken der endovaskulären Chirurgie und Behandlung ihrer Komplikationen.
  • Maßnahmen zur Behandlung neurovaskulärer Kompressionssysteme.
  • Große und kleine Extremitätenamputationen einschließlich Grenzzonen und fachgerechte Incisionen.
  • Eingriffe am cervicalen, thorakalen und lumbalen Grenzstrang.

 

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© Österreichische Gesellschaft für Gefäßchirurgie. Alle Angaben ohne Gewähr.

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